Zielgruppe:

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) ist eine Leistung der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) für ältere Kinder und Jugendliche, die Hilfe bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen benötigen. Auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts soll unter Nutzung eines gruppendynamischen Prozesses ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und zugleich gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 Abs. 1 SGB VIII) gefördert werden. Dies geschieht insbesondere durch die Stärkung der Beziehungs- und Verantwortungsfähigkeit, durch Einübung und Reflektion der Regeln des Zusammenlebens und durch den Abbau von Ängsten und Vorurteilen.

Arbeitsmethoden

Gruppengespräche, videogestützte Rollenspiele, Zielfindungsinterviews werden unterstützend eingesetzt, um die Aufarbeitung der eigenen Lebensgeschichte, belastender Ereignisse und den Umgang mit Konfliktsituationen zu erarbeiten

Informationsgespräche über unterschiedliche Bildungswege bezüglich schulischer und beruflicher Perspektiven; mit Mitarbeitern anderer Beratungsstellen  z.B. Migrationsberatung, Drogen- und  Suchtberatung, Schuldnerberatung. Ggf gemeinsame Besuche dieser Beratungsstellen.