Für den Bereich der Stadt und des Landkreises Hildesheim sowie angrenzende Landkreise (etwa Peine, Salzgitter) bietet DiaLogiKus den öffentlichen Trägern ambulante Erziehungshilfen im Rahmen des SGB VIII (KJHG) und SGB XII an, die auf den tatsächlichen Bedarf zugeschnitten sind und fachliche Kompetenz mit Wirtschaftlichkeit vereinen.
Seinem Namen entsprechend arbeitet DiaLogiKus dialogisch, verständigungs- und vernunftorientiert im Sinne einer modernen kognitiven Sichtweise. Diese berücksichtigt systemische Verfahrensweisen in der Arbeit mit Familien ebenso wie verhaltens- und/oder gesprächsorientierte Arbeitsweisen und praktische Hilfen im Einzelkontakt. DiaLogiKus arbeitet mehrsprachig und kann daher auch bilinguale Vermittlungsleistungen erbringen.

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Da umfangreiche Erfahrungen mit hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen vorhanden sind, empfiehlt sich der Einsatz von DiaLogiKus auch dort, wo  die Problematik einer Behinderung eine besondere Rolle spielt, unter Umständen zusätzlich zu und kombiniert mit kulturellen oder sprachlichen Schwierigkeiten.

Die Dienstleistungen werden im Allgemeinen sowohl in den Familien selbst als auch in den eigenen Räumlichkeiten erbracht (siehe unten), je nach den individuellen Gegebenheiten und der Festlegung im Hilfeplan. Selbstverständlich ist auch die Zusammenarbeit mit Schulen, Therapeuten, Ärzten, Institutionen etc. in diesem flexiblen Konzept inbegriffen, weshalb die Dienstleistungen auch in Schulen, Kindergärten, Praxen usw. erbracht werden können, je nach den Erfordernissen im einzelnen Fall.

Im jeweiligen Einzelfall werden die Hilfen in ihren Zielen, praktischen Inhalten, ihrer Intensität (Betreuungswochenstunden) und ihrer zeitlichen Dauer in einem Hilfeplan gemäß §36 KJHG beschrieben und festgelegt.
Grundlage für die Erteilung von Arbeitsaufträgen durch das jeweilige Jugendamt ist das Erstellen eines individuellen Hilfeplans, an dessen Prozess alle Beteiligten der zu erwartenden Jugendhilfemaßnahme beteiligt sind.
Das bewilligte Stundenkontingent wird im festgelegten Zeitraum bedarfsorientiert verteilt.
Die Ausgestaltung der konkreten Leistung richtet sich nach dem erstellten Hilfeplan. Alle Hilfen werden ambulant und selbstverantwortlich durchgeführt.